Genehmigungsverfahren

Unternehmen, die Anlagen betreiben oder Anlagen planen, die in den Geltungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes fallen stehen oft vor der Herausforderung wie das Genehmigungsverfahren abzuhandeln ist. Wir begleiten Sie gerne durch diesen Prozess:

1. Beratung und Planung

Als erstes ist zu prüfen ob eine Genehmigungspflicht vorliegt und welche Verfahrensart anzuwenden ist.

2. Antragskonferenz

Bevor die Antragsunterlagen erstellt werden können ist eine sogenannte Antragskonferenz mit den Behörden  abzuhalten und das Verfahren und der Umfang der Genehmigung ist zu definieren. 

3. Erstellung der Antragsunterlagen

Erstellung, Abstimmung und Koordination aller Dokumente. Hierbei ist vor allem die Abstimmung mit den Gutachtern und ggf. Architekten und Fachplanern unerlässlich.

4. Abgabe der Antragsunterlagen, Prüfung der Genehmigungsbehörden

Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Gegebenenfalls sind die Unterlagen anzupassen. Ist die Vollständigkeit gegeben, startet dass Verfahren und endet mit einem Genehmigungsbescheid. Dieser kann Nebenbestimmungen (Auflagen) enthalten. 

Anforderungen des WHG

Im Genehmigungsprozess ist es unerlässlich die Belange des Wasserhaushaltgesetzes zu prüfen. Insbesondere Anlagen die unter die AwSV (Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen) fallen bedürfen einer intensiven Betrachtung. Verfügen Sie über eine eigene Abwasserbehandlungsanlage oder möchten Abwasser einleiten,  ist  eine Einleitgenehmigung zu beantragen.

Die Anforderungen des WHG und der AwSV sind einerseits in einem Genehmigungsverfahren unerlässlich, anderseits müssen diese Anforderungen auch überwacht und dokumentiert werden. Wir unterstützen Sie gerne bei einer strukturierten Anlagendokumentation nach §43 AwSV. 

1. Bestandsaufnahme

In einem Vor - Ort - Termin lernen wir Ihren Betrieb kennen und sammeln alle notwendigen Informationen.

2. GAP - Analyse

Wir führen eine sogenannte GAP - Analyse durch um zu bestimmen ob alle gesetzlichen Vorgaben und /oder Nebenbestimmungen aus Genehmigungsbescheiden erfüllt sind. Falls es noch Lücken geben sollten werden diese zusammen mit einem AwSV - Sachverständigen geschlossen.

3. Dokumentation

Es wird eine lückenlose Dokumentation nach §43 AwSV und den entsprechenden Regelwerken (TRwS- Technische Regeln wassergefährender Stoffe) durchgeführt und zur Verfügung gestellt.

4. Pflege der Dokumentation

Die Dokumentation muss regelmäßig geprüft und aktualisiert werden. Auch hier unterstützen wir gerne.

Übernahme von Beauftragungen

Aufgrund des Bundesimmissionsschutzgesetzes, des Wasserhaushaltgesetzes und weiterer Regeln ist es erforderlich Betriebsbeauftragte zu bestellen. Wir unterstützen Sie gerne dabei und übernehmen diese Aufgabe.

Durch die staatliche Anerkennung (TÜV Süd) können wir folgende  Beauftragtenfunktionen für Sie übernehmen:

  • externer Abfallbeauftragter
  • externer Störfallbeauftragter
  • externer Gewässerschutzbeauftragter
  • hygienisch fachkundige Person nach 42. BImschV, Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider